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DFB-Lehrbrief: Faktor Zeit
Spielzeit im Mittelpunkt des Spiels
Aus den angesprochenen Beispielen wird deutlich, wie die Spielzeit in den Mittelpunkt eines Spieles geraten kann. Im Regeltext unter Regel 7 heißt es lapidar: »Sofern zwischen den beiden Teams und dem Schiedsrichter nicht anderes vereinbart wurde, besteht ein Spiel aus zwei Hälften von je 45 Minuten Dauer.« Zwei Abschnitte später folgt dann jedoch eine Regelvorgabe, die schon manchem Unparteiischen das Leben schwer gemacht hat, und die nicht selten aus einem normal zu leitenden Spiel eine Begegnung von höchster Brisanz werden ließ: »Nachspielzeit – In jeder Spielhälfte wird die Zeit nachgespielt, die verloren geht für ... Die nachzuspielende Zeit liegt im Ermessen des Schiedsrichters.« Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Nummer 9 der Anweisungen des DFB. Es heißt dort: »Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung.« Somit liegt die Dauer der wegen Verletzungen, Spielerwechsel oder aus anderen Gründen einer übermäßigen Verzögerung entstandenen verloren gegangenen Zeit im Ermessen des Schiedsrichters (FIFA-Richtlinien).
Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Thema »Der Faktor Zeit in den Spielregeln« diese Regel 7 in den Mittelpunkt gestellt wird.
Gleichzeitig muss der Lehrwart aber darauf verweisen, dass es gemäß den Anpassungen an die Spielregeln in bestimmten Altersgruppen Abweichungen von diesen 2 x 45 Minuten geben kann. So wird da vor allem die Spielzeit bei den jüngeren Junioren und den über 35-jährigen Spielern modifiziert. Näheres hierzu findet sich in Regel 7 unter Nummer 8 bei den Anweisungen des DFB.
Eingebunden in diese Dauer des Spiels ist die Verlängerung der Spielzeit bei einem Entscheidungsspiel. Hierzu hat jeder Schiedsrichter vor einem solchen Spiel die notwendigen Bestimmungen aus der jeweiligen Spielordnung zu lesen, um zu wissen, ob eine solche Verlängerung gespielt wird oder ob es gleich zu einem »Elfmeterschießen« kommt.
Zum Thema »Der Faktor Zeit in den Spielregeln« gehören darüber hinaus Hinweise zu nachstehenden Auszügen aus dem Regelwerk:
- Der Schiedsrichter muss rechtzeitig vor dem Spiel eine Platzbesichtigung sowie die Kontrolle der administrativen Vorgaben (Spielbericht, Spielerpässe) durchführen.
- Es gilt eine »Wartezeit« von 45 Minuten, wenn eine der beteiligten Mannschaften zu spät am Spielort erscheint.
- Während des Spiels sind 30 Minuten Zeit für eine Spielunterbrechung, zum Beispiel wegen eines Gewitters, einer schweren Verletzung, eines defekten Tores zu gewähren. Ist hier nach diesen 30 Minuten die baldige Möglichkeit der Fortsetzung des Spiels erkennbar, so kann diese Unterbrechung geringfügig verlängert werden.
- Eine Halbzeitpause von 15 Minuten steht den Mannschaften zu.
- Eine Verlängerung in Entscheidungsspielen geht über 2 x 1 Minuten (besondere Bestimmungen bei Juniorenspielen).
- Die Pause zwischen dem Abpfiff in einem Entscheidungsspiel bis zum Beginn der erforderlichen Verlängerung dauert 5 Minuten.
- Kontrolliert der Torwart den Ball, so hat er 6 Sekunden Zeit, den von ihm gesicherten Ball freizugeben.
- Der Schiedsrichter darf nur wenige Sekunden bis zum Pfiff für eine Spielunterbrechung nach einem Foul warten, wenn der erwartete Vorteil nicht eintritt.
- Zur Ausführung eines Strafstoßes wird die Spielzeit verlängert.
- Die Dauer der Nachspielzeit (verloren gegangene Zeit) liegt im Ermessen des Schiedsrichters.
Aus dem DFB-Lehrbrief für Schiedsrichter Nummer 31 (April 2010) von Carsten Voss und Günter Thielking.
Teil 1: Dauert das Spiel immer 90 Minuten?
Teil 2: Spielzeit im Mittelpunkt des Spiels
10.06.2010


